Die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen an Wind- und Sonnenenergieprojekten werden immer besser. Grund dafür sind angepasste Rahmenbedingungen wie etwa über den § 6 im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Erträgen der EE-Anlagen ermöglicht. In der Vergangenheit waren derartige Beteiligungen schwer umzusetzen, da klare Regelungen fehlten. Welche konkreten Beteiligungsmodelle genutzt werden können und welche Spielräume dabei bestehen, dazu berät die Dialog- und Servicestelle für erneuerbare Energien bei der Landesenergieagentur SAENA kostenfrei.
Quelle: Sächsische Energieagentur