Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder

Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Bei Wohngebäuden fördern werden diese drei Effizienzhaus-Stufen gefördert:

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungs­zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro

Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungs­zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungs­zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro