Ab dem 1. Januar 2022 ist die neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft. Neben Klim
Ab 14. Februar 2022 kann man über die Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) wieder Förderung für die Inbetriebnahme von Strom- und Wärmespeichern sowie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beantragen. Gehen Sie dazu bitte auf die Internetseite der SAB und geben Sie den Suchbegriff „Speicher“ ein. Anschließend öffnen Sie sich die entsprechende Seite.
Gefördert werden die folgenden Investitionen:
- Stromspeicher, auch in Kombination mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Wärmespeicher (Neu-, Ersatz- oder Erweiterungsinvestition)
- Kombination aus Strom- und Wärmespeicher
Die Kapazität des Stromspeichers muss mindestens 10 kWh bzw. 8 kWh bei gleichzeitiger Installation von Ladeinfrastruktur für ein Elektroauto betragen. Das nutzbare Volumen eines Wärmespeichers muss mindestens 10 Kubikmeter betragen. Es werden nur Strom- bzw. Wärmespeicher gefördert, die mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens 9 kWp gekoppelt sind. Die Photovoltaikanlage muss zudem nach dem 01.01.2020 entweder errichtet oder um mindestens 5 kWp Bruttonennleistung auf mindestens 9 kWp Bruttonennleistung erweitert worden sein. Die Ladepunkte der Ladestationen müssen über eine Ladeleistung von mind. 4 kW je Ladepunkt AC (Wechselstrom) bzw. mind. 10 kW je Ladepunkt DC (Gleichstrom) verfügen und mit dem Stromspeicher verknüpft werden.
Die Förderung für den Stromspeicher setzt sich aus einem Grundbetrag von 500 € zuzüglich eines Leistungsbetrages in Höhe von 200 € pro kWh Nutzkapazität zusammen. Wärmespeicher werden mit 250 € pro Kubikmeter Speichervolumen gefördert. Für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit dem Stromspeicher verknüpft ist, erhält man pauschal 400 € für einen AC-Ladepunkt bzw. 1.500 € für einen DC-Ladepunkt.
Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor man ein Unternehmen mit der Inbetriebnahme der neuen Komponenten beauftragt. Es werden sehr viele Förderanträge erwartet. Wer eine Förderung bekommen möchte, sollte sich beeilen und möglichst an dem genannten Datum den Förderantrag stellen.