Förderung von Solarthermieanlagen

Schritt für Schritt zur neuen Solarthermieanlage

Wenn Sie sich die Frage stellen, wie Sie ihr Wohngebäude zukünftig beheizen sollen und die Antwort darauf Solarthermie lautet, können Sie dafür eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Für die Abdeckung des gesamten Wärmebedarfes ist ein weiterer Wärmeerzeuger notwendig, der ebenfalls gefördert werden kann, wenn dieser auf Basis regenerativer Energie betrieben wird. Den Förderantrag für die Solarthermieanlage müssen Sie unbedingt vor Beauftragung eines Betriebes zur Ausführung der Leistung beantragen. Wird das nicht beachtet, erlischt der Anspruch auf Förderfähigkeit aufgrund des sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

Wie hoch ist die Förderung?
Für eine neue Solarthermieanlage und damit verbundenen Investitionen erhalten Sie einen Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten. Die Solarthermieanlage muss in der „Liste der förderfähigen Solarkollektoranlagen“ aufgeführt sein. Bitte achten Sie darauf, denn wenn Sie eine Solarthermieanlage kaufen, die nicht auf dieser Liste steht, erhalten Sie keine Förderung!

Alternativ zur BAFA-Förderung kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach §35c des Einkommensteuergesetzes in Betracht gezogen werden. Die technischen Vorgaben nach der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV müssen entsprechend eingehalten werden. Die Steuerermäßigung beträgt über drei Jahre hinweg insgesamt 20 %. Wenn Sie dies nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Steuerbüro.

Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind im Rahmen des Einbaus der Solarthermieanlage u. a. folgende Maßnahmen: notwendige Umgestaltung des Heiz- bzw. Technikraumes, Hydraulischer Abgleich des Heizsystems, Gerüst, etc. Weitere Maßnahmen finden Sie in den Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen ab Seite 18. Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit auf max. 60.000 € gedeckelt.

Was sollte man noch beachten?
Vor der Antragstellung sollten Sie sich mindestens ein Angebot erstellen lassen, besser sind drei, damit Sie die Angebote vergleichen können und das für Sie beste Angebot auswählen. Bitte auch Angebote für die eventuelle Entsorgung der alten Heizung, den eventuellen Umbau des Heiz- und Technikraumes, das Stellen des Gerüstes und weitere Maßnahmen einholen. Im Antragsformular müssen Sie die zu erwartenden Kosten eingeben. Wir empfehlen auf die erwarteten Kosten, einen kleinen Puffer (ca. 20 %) einzubauen. Sollte das Vorhaben teurer werden, können die beantragten förderfähigen Kosten nicht erhöht werden, sodass Sie in dem Fall nicht in den Genuss der kompletten Förderung kommen.

Dem Installationsbetrieb sollten Sie die Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen zur Kenntnis geben. Die dort aufgeführten Anforderungen an die Solarthermieanlage müssen unbedingt eingehalten werden. Sollten Sie sich für die steuerliche Förderung nach §36c des Einkommensteuergesetzes entscheiden muss unbedingt die Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV beachtet werden.

Wo stellt man den Förderantrag?
Der Förderantrag ist online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Das Antragsformular lässt sich über den Link auf der rechten Seite öffnen.  Beachten Sie hier bitte das Merkblatt zur Antragstellung. Es ist auch möglich, dass eine bevollmächtigte Person, z. B. Verwandtschaft oder der Heizungsbetrieb, den Antrag stellt. Falls dies der Fall ist, muss die Vollmacht zur Beantragung ausgefüllt und unterschrieben in dem Online-Antragsportal hochgeladen werden.

Wann bekommt man die Förderung ausgezahlt?
Die Auszahlung der Förderung können Sie beantragen, nachdem Sie alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahmen stehen, bezahlt haben. Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf Seite 8 des Merkblattes zur Antragstellung.