Förderung von Wärmepumpen

Schritt für Schritt zur neuen Wärmepumpe

Wenn Sie sich die Frage stellen, wie Sie ihr Wohngebäude zukünftig beheizen sollen und die Antwort darauf Wärmepumpe lautet, können Sie dafür eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Den Förderantrag für die neue Wärmepumpe müssen Sie dabei unbedingt vor Beauftragung eines Betriebes zur Ausführung der Leistung beantragen. Wird das nicht beachtet, erlischt der Anspruch auf Förderfähigkeit aufgrund des sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

Wie hoch ist die Förderung?
Für die neue Wärmepumpe und damit verbundenen Investitionen erhalten Sie einen Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten. Bei Wärmequelle Wasser, Erdreiche oder Abwasser beträgt die Basisförderung 30 %. Die Wärmepumpe muss in der „Liste der förderfähigen Wärmepumpen“ aufgeführt sein. Bitte achten Sie darauf, denn wenn Sie eine Wärmepumpe kaufen, die nicht auf dieser Liste steht, erhalten Sie keine Förderung! Beim gleichzeitigen Ausbau einer alten Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicherheizung), können Sie einen extra Zuschuss in Höhe von 10 % erhalten, sodass der Zuschuss maximal 40 % beträgt.

Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind im Rahmen des Einbaus der Wärmepumpe u. a. folgende Maßnahmen: notwendige Umgestaltung des Heiz- bzw. Technikraumes, Hydraulischer Abgleich des Heizsystems, Ausbau alter Wärmeerzeuger, einschl. Entsorgung, Verlegung Fußboden- bzw. Flächenheizung, etc. Weitere Maßnahmen finden Sie in den Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen ab Seite 18. Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit auf max. 60.000 € gedeckelt.

Was sollte man noch beachten?
Vor der Antragstellung sollten Sie sich mindestens ein Angebot erstellen lassen, besser sind drei, damit Sie die Angebote vergleichen können und das für Sie beste Angebot auswählen. Bitte auch Angebote für die eventuelle Entsorgung der alten Heizung, den eventuellen Umbau des Heiz- und Technikraumes, die Verlegung der Fußbodenheizung und weitere Maßnahmen einholen. Im Antragsformular müssen Sie die zu erwartenden Kosten eingeben. Wir empfehlen auf die erwarteten Kosten, einen kleinen Puffer (ca. 20 %) einzubauen. Sollte das Vorhaben teurer werden, können die beantragten förderfähigen Kosten nicht erhöht werden, sodass Sie in dem Fall nicht in den Genuss der kompletten Förderung kommen.

Dem Installationsbetrieb sollten Sie die Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen zur Kenntnis geben. Die dort aufgeführten Anforderungen an die Wärmepumpe müssen unbedingt eingehalten werden.

Wo stellt man den Förderantrag?
Der Förderantrag ist online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Das Antragsformular lässt sich über den Link auf der rechten Seite öffnen.  Beachten Sie hier bitte das Merkblatt zur Antragstellung. Es ist auch möglich, dass eine bevollmächtigte Person, z. B. Verwandtschaft oder der Heizungsbetrieb, den Antrag stellt. Falls dies der Fall ist, muss die Vollmacht zur Beantragung ausgefüllt und unterschrieben in dem Online-Antragsportal hochgeladen werden.

Wann bekommt man die Förderung ausgezahlt?
Die Auszahlung der Förderung können Sie beantragen, nachdem Sie alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahmen stehen, bezahlt haben. Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf Seite 8 des Merkblattes zur Antragstellung.

Kombination der Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage
Die Wärmepumpe können Sie u. a. mit Strom aus der Photovoltaikanlage betreiben. Hier ist eine gute Abstimmung zwischen Wärmepumpe und Photovoltaikanlage notwendig, z. B. mittels eines intelligenten Energiemanagementsystems. Hierzu sollte Sie aber der Fachbetrieb besser beraten können als ich. Des Weiteren bieten einige Energieversorger einen Wärmepumpen-Tarif an, der etwas günstiger als der herkömmliche Stromtarif ist. Für die Auslegung der Photovoltaikanlage bietet sich die Nutzung des Sächsischen Solarkatasters an.